Der Schuldner wird persönlich besucht, mit dem Ziel, entweder eine sofortige Zahlung der gesamten Forderung oder eine Ratenzahlung zu erreichen.
Nach besonderer Vereinbarung arbeiten wir auch abends, in den frühen Morgenstunden sowie Samstags und Sonntags.
Die Inkassokosten hat der Schuldner zu tragen. Ihnen entstehen bis auf eine Grundgebühr keine weiteren Kosten.
Bei Realisierung erhalten Sie die Hauptforderung zuzüglich Ihrer Mahnkosten und angefallenen Verzugszinsen.
Sollten wir keinen Erfolg haben, stellen wir Ihnen lediglich die tatsächlich von uns verauslagten Kosten (z. B. Anfragen beim Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt, etc.) in Rechnung.
Bei uneinbringbaren Forderungen führen auf Wunsch unsere Vertragsanwälte das gerichtliche Verfahren bis hin zu Zwangsvollstreckung durch. Vorteil: Schneller Informationsaustausch und Bearbeitung der Fälle.
Sollte unser Angebot Ihr Interesse geweckt haben, stehen wir Ihnen jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Wir sind auch gerne bereit, unsere Leistungsbereitschaft „probeweise“ unter Beweis zu stellen. Hierzu können Sie uns einen Auftrag übergeben, den wir ohne weitere Verpflichtung für Sie bearbeiten.